Nackter Master: Meine Regeln bei öffentlichen Vorführungen. Jetzt auch hier m Sexkino!

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a member
Diese Regeln haben sich bisher bei meinen öffentlichen Vorführungen in der Cruisingbar Pullermanns in Köln, Mathiasstr. 22 bewährt:

§ 1 Alle diese hier aufgeführten Regeln von § 1 bis § 14 sind vom Sklaven strikt einzuhalten!

§ 2 Der Slave redet seinen Herrn nur mit MASTER oder MEIN HERR an.

§ 3 Der Slave redet nur, wenn er von seinem Herrn dazu aufgefordert wird. Gespräche über irgendwelche privaten Angelegenheiten werden bei Vorführungen niemals geführt.

§ 4 Der Slave muss überwiegend nackt sein, er trägt immer Sklavenhalsband und Leine, eventuell eine Ledermaske und einen Käfig über seinen Penis.

§ 5 Der Sklave führt die Befehle seines Herrn sofort und ohne Widerspruch aus.

§ 6 Bestrafungen erfolgen mit einer Lederklatsche oder einer Peitsche auf den nackten Hintern des Sklaven

§ 7 Der Sklave hat jede Bestrafung dankbar anzunehmen. Dies gilt auch für scheinbar ungerechtfertigte Bestrafungen.

§ 8 Am Herrn selbst werden vornehmlich Leckdienste ausgeführt, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die volle Befriedigung seines speziellen Fetisches liegt.

§ 9 Hat der Herr einen Kerl oder mehrere ausgewählt, die der Sklave befiedigen soll, muss der Sklave dies sofort umsetzen und auch der bzw. den ausgewählten Person(en) 100%ig gehorchen. Höchste Priorität haben aber immer die Befehle seines Herrn und Masters.

§ 10 Nur sein Herr bestimmt, welche Dienste der Sklave anderen Kerlen zur Verfügung stellt.

§ 11 Wenn der Herr eine Pause einlegt, kann der Sklave auch in einen Käfig gesperrt oder auch anderweitig angebunden werden. Er muss auch auf dem vom Herrn zugewiesenen Platz bleiben und warten.

§ 12 Befinden sich Herr und Sklave an der Theke, darf der Sklave nie in Augenhöhe seines Herrn sitzen. Vielmehr nur unten an seinen Beinen und Fußen. Getränke sind auch nur auf diese Weise einzunehmen. Auch an der Theke können vom Herrn Leckdienste verlangt werden, die dann sofort an der Theke ausgeführt werden müssen.

§ 13 Der Sklave darf selbstständig das WC aufsuchen, wenn er höflich darum bittet.

§ 14 Der Sklave darf auch Zigarettenpausen einlegen, wenn er seinen Herrn höfflich danach bittet.

§ 13 Es kann vor der Vorführung ein Passwort mit dem Herrn vereinbart werden, bei dem sofort alle Aktionen gestoppt werden, wenn der Sklave es laut ausspricht.

§ 14 Vorführungen können vom Herrn auch vorzeitig auch ohne Begründung beendet werden. Der Sklave hat dann auch nicht zu widersprechen.

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a member
Bei Interesse einfach bei mir melden
21
K******b
Gibt es Alternativen zu § 6, die KEINE sichtbaren Spuren hinterlassen?
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